Das Wichtigste in Kürze:
- Benachrichtigung der Behörden: Konsulat oder Botschaft im Ausland informieren die Angehörigen und helfen bei Formalitäten.
- Sterbeurkunde: Ausstellung erfolgt im Ausland. Auch im Ausland gilt, dass im Todesfall ein Arzt den Tod feststellen muss.
- Überführung oder Bestattung vor Ort: Entscheidung der Angehörigen ist erforderlich, falls es keine testamentarische Verfügung der verstorbenen Person gibt.
- Kosten und Versicherungen: Reise- oder Auslandskrankenversicherungen können Rückführungskosten abdecken, ohne Versicherung tragen Angehörige grundsätzlich die Kosten.
- Testament und Erbfolge: Deutsches Testament gilt oft auch im Ausland, aber es können lokale Besonderheiten greifen.
- Internationale Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO): Für EU-Staaten (außer Dänemark, Irland) gilt, dass das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts Anwendung findet, wenn nicht anders geregelt.
- Vorsorge und Dokumente: Dies betrifft Reisepass, Versicherungspapiere, Vollmachten und ggf. ein internationales Testament.
Bei dem Thema „Todesfall im Ausland“ geht es zum einen um ganz praktische Fragen, beispielsweise darum, was Angehörige zu tun haben, wenn eine Person im Ausland verstirbt. Dies betrifft vor allem Fragen, welche Institutionen und Behörden zu benachrichtigen sind und andererseits, ob und wie eine verstorbene Person für eine Beisetzung in der Heimat nach Deutschland überführt werden kann. Andererseits geht es auch um den präventiven Ansatz: Wie kann jede einzelne Person sich auf den Fall vorbereiten, dass sie im Ausland verstirbt. Dies betrifft sowohl Menschen, die beruflich oder privat viel im Ausland unterwegs sind, als auch Menschen, die im Alter (vorrangig) im Ausland leben.
Informationen für Hinterbliebene
Wenn eine Person im Ausland verstirbt, stehen Hinterbliebene oft nicht nur vor einer emotional belastenden Situation, sondern auch vor zahlreichen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen. Die Abläufe unterscheiden sich je nach Land, Todesumständen und persönlichen Wünschen des Verstorbenen. Wer informiert wird, welche Dokumente erforderlich sind und wie die Überführung oder eine Bestattung vor Ort abläuft, ist für Laien oft schwer zu überblicken. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, was im Todesfall im Ausland zu beachten ist – und welche Schritte nun folgen sollten.
Todesfall im Ausland – was ist zu tun?
Tritt ein Todesfall im Ausland ein, sollte zunächst – sofern noch nicht geschehen – ein örtlicher Arzt verständigt werden, der den Tod offiziell feststellt und eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Befindet sich der Verstorbene im Rahmen einer Reise, etwa in einem Hotel oder auf einer geführten Tour, sollte auch die Reiseleitung oder das Hotelpersonal informiert werden – sie unterstützen meist bei der weiteren Kommunikation. Anschließend ist die lokale Polizei oder die zuständige Behörde zu benachrichtigen, da ein Todesfall immer behördlich registriert werden muss. In einem nächsten Schritt sollte die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) kontaktiert werden. Diese hilft bei der Ausstellung einer Sterbeurkunde, informiert auf Wunsch die Angehörigen in Deutschland und unterstützt bei Fragen zur Überführung oder zur Bestattung vor Ort.
Bestattung im Ausland oder Überführung – was gilt es zu beachten?
Nach einem Todesfall im Ausland stehen Angehörige vor der Entscheidung, ob eine Bestattung vor Ort erfolgen oder der Verstorbene nach Deutschland überführt werden soll. Eine Bestattung im Ausland kann unter Umständen schneller und kostengünstiger sein, muss jedoch mit den kulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes abgestimmt werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche zur Bestattungsform oder zum Ort geäußert hat. Die örtlichen Bestattungsunternehmen oder die deutsche Auslandsvertretung können beratend zur Seite stehen.
Entscheiden sich die Angehörigen für eine Überführung, sind mehrere behördliche und organisatorische Schritte notwendig. Es muss unter anderem eine internationale Sterbeurkunde vorgelegt werden, meist ergänzt durch eine sogenannte Leichenpass- oder Überführungsgenehmigung des jeweiligen Landes. Hinzu kommen Kosten für Transport, Versorgung und Organisation durch ein Bestattungsunternehmen, das idealerweise Erfahrung mit Rückführungen hat. In vielen Fällen hilft die deutsche Botschaft oder das Konsulat bei der Koordination und vermittelt Kontakte zu seriösen Dienstleistern. Auch eine bestehende Reise- oder Auslandskrankenversicherung kann entscheidend sein, um die hohen Kosten einer Rückführung zu decken.
Erbschaft aus dem Ausland: Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer aus?
Grundsätzlich unterliegt eine Erbschaft aus dem Ausland in Deutschland der Erbschaftssteuer, wenn der Verstorbene in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war oder die Erben hier ihren Wohnsitz haben. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Es gibt jedoch Freibeträge, die je nach Beziehung zum Erblasser unterschiedlich hoch ausfallen können. Zudem kann es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land des Verstorbenen geben, die eine doppelte Besteuerung vermeiden sollen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und mögliche Steuererleichterungen zu nutzen.
Auch bei einer Erbschaft aus dem Ausland gilt: Sie kann ausgeschlagen werden. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen, nachdem der Erbe von seinem Anfall und dem Erbfall Kenntnis erlangt hat. In Fällen, in denen der Erbe im Ausland lebt, kann diese Frist auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein, wenn die Erbschaft mit erheblichen Schulden oder Verpflichtungen verbunden ist, die den Wert des Erbes übersteigen. Besonders wichtig ist, dass die Ausschlagung notariell oder vor Gericht erklärt werden muss – eine bloße mündliche Erklärung reicht nicht aus. Erben sollten sich frühzeitig über die genauen rechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen, um Fehler zu vermeiden und die Frist korrekt einzuhalten.
Schenkung und Erbschaft aus dem Ausland: Worauf müssen Erblasser achten?
Wenn Erblasser Vermögen oder Immobilien ins Ausland vererben oder verschenken möchten, kommen viele rechtliche und steuerliche Aspekte ins Spiel. Erblasser sollten sich bewusst machen, dass nicht nur das Erbrecht des Heimatlandes, sondern auch das des „Auslands“ relevant ist. Welche Regelungen gelten für Schenkungen und Erbschaften im internationalen Kontext? Und wie lassen sich steuerliche Nachteile oder Doppelbesteuerung vermeiden? In diesem Teil des Beitrags erfahren Erblasser, worauf bei grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen zu achten ist.
Testament: Wie sollten Erblasser, die viel Zeit im Ausland verbringen, vorsorgen?
Erblasser, die regelmäßig oder dauerhaft im Ausland leben, sollten ihre Nachlassregelungen besonders sorgfältig planen. Ein deutsches Testament kann auch im Ausland wirksam sein, jedoch können unterschiedliche erbrechtliche Regelungen in anderen Ländern Einfluss auf den Nachlass haben. Es ist ratsam, ein Testament zu erstellen, das die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes berücksichtigt, in dem der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hat. Eine internationale Gültigkeit des Testaments kann durch den Verweis auf das deutsche Erbrecht oder durch die Einbeziehung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) sichergestellt werden. Zudem sollten Erblasser sicherstellen, dass ihre Hinterbliebenen im Falle eines Erbfalls im Ausland wissen, wie und wo das Testament vorliegt. Ein erfahrener Anwalt für internationales Erbrecht kann helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.
Sonderfall: Was gilt für das Verschenken und Vererben von Immobilien und Vermögen aus dem Ausland?
Erblasser, die Vermögen oder Immobilien im Ausland besitzen und dieses an Erben in Deutschland vererben oder verschenken möchten, sollten sich bewusst sein, dass neben dem deutschen Erbrecht auch das Recht des Landes, in dem das Vermögen liegt, eine Rolle spielt. Immobilien unterliegen in vielen Ländern den lokalen Erbschaftsregelungen, die von den deutschen Vorschriften abweichen können. Es kann erforderlich sein, separate Testamentserklärungen für verschiedene Länder zu verfassen oder ein „internationales Testament“ zu erstellen, das in mehreren Jurisdiktionen Anerkennung findet. Zudem ist es wichtig, die steuerlichen Implikationen zu bedenken – insbesondere, wenn es um Schenkungs- oder Erbschaftssteuern im Ausland geht. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Land können helfen, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, sollten aber genau geprüft werden. Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers abgewickelt wird, empfiehlt es sich, einen Experten für internationales Erbrecht hinzuzuziehen.
Praktische Tipps: Welche Dokumente sollten Erblasser insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten bei sich führen?
Um im Ernstfall eine schnelle und reibungslose Abwicklung ihres Nachlasses zu gewährleisten, sollten Erblasser eine Reihe wichtiger Dokumente für Dritte auffindbar im Ausland mitführen. Dazu gehören in erster Linie ein gültiges Testament sowie eine vollständige Übersicht über Vermögenswerte und Immobilien, einschließlich Informationen über Bankkonten, Immobilienbesitz und Versicherungen im In- und Ausland. Ebenso wichtig ist es, eine Vollmacht für Vertrauenspersonen zu hinterlegen, falls sie während ihres Aufenthalts nicht mehr handlungsfähig sein sollten. Erblasser sollten zudem eine Liste wichtiger Kontakte wie Anwälte, Steuerberater und Notare sowie die Kontaktdaten der zuständigen Botschaft oder des Konsulats im Ausland führen. Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie gegebenenfalls eine internationale Sterbeurkunde sind ebenfalls ratsam, um im Todesfall die nötigen Formalitäten schnell zu regeln. Eine gute Vorbereitung kann den Angehörigen in einer schwierigen Zeit viel Stress ersparen und sicherstellen, dass die Wünsche des Erblassers auch im Ausland respektiert werden.