31. März 2026

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt Pflichtteilsberechtigte vor einer Schmälerung ihres Anspruchs durch lebzeitige Schenkungen der Erblasserin oder des Erblassers. Bestimmte Zuwendungen werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt – auch wenn die verschenkten Gegenstände nicht mehr zum Nachlass gehören.