13. April 2026
Das Nachlassverzeichnis – Bestandsaufnahme des Erbes
Das Nachlassverzeichnis listet sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person auf. Es dient vor allem als Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsansprüche und sorgt für Transparenz bei der Nachlassabwicklung. Dabei ist zwischen dem privatschriftlichen und dem notariellen Nachlassverzeichnis zu unterscheiden: Beide unterliegen denselben inhaltlichen Anforderungen, das notarielle Verzeichnis bietet jedoch eine höhere Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.