21. Oktober 2025

Erbeinsetzung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaften, also Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, sind heute gesellschaftlich weit verbreitet. Rechtlich gelten für sie jedoch andere Regeln als für Ehepaare. Besonders im Erbfall kann das weitreichende Folgen haben. Denn ohne Testament oder Erbvertrag erbt die Partnerin oder der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nichts. Umso wichtiger ist eine gezielte Vorsorge.