8. April 2025

Das Pflichtteilsrecht

Das deutsche Pflichtteilsrecht schützt die unmittelbaren Angehörigen der Erblasserin oder des Erblassers vor einer vollumfänglichen Enterbung. Dabei folgt das Pflichtteilsrecht einem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Familiensolidarität. Der Pflichtteil ist kein echtes Erbrecht, sondern muss als schuldrechtlicher Pflichtteilsanspruch aktiv von dem/der Pflichtteilsberechtigten gegen die Erbenden durchgesetzt werden.