18. November 2025

Was ist ein Vorausvermächtnis?

Ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) erlaubt es einer erbenden Person, zusätzlich zu ihrem Erbteil einen bestimmten Gegenstand oder Vermögenswert zuzuwenden, ohne dass dieser auf den Erbteil angerechnet wird. Damit kann der Erblasser oder die Erblasserin gezielt bestimmte Personen bevorzugen, etwa wegen besonderer Leistungen oder familiärer Verbundenheit.