Das Wichtigste in Kürze:
- Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen, auf Datenträgern gespeicherten Vermögenswerte wie Fotos, Musik, E-Mail-Accounts und Social-Media-Profile.
- Nach deutschem Erbrecht geht auch der digitale Nachlass im Wege der Universalsukzession auf die Erben über.
- Bei Cloud-Diensten und passwortgeschützten Accounts gestaltet sich der Zugriff durch andere Personen als den ursprünglich Berechtigten oft problematisch.
- Wichtig für die digitale Nachlassplanung ist eine gute Dokumentation von Zugangsdaten und die sichere Speicherung wichtiger digitaler Inhalte.
Der digitale Nachlass – Überblick und Bestandteile
Der digitale Nachlass umfasst alle datenbasierten Inhalte, Konten und Zugänge, die eine verstorbene Person im Internet oder auf elektronischen Geräten bzw. auf Cloud-Speichern hinterlässt. Dazu zählen insbesondere:
- E-Mail-Konten
- Profile in sozialen Netzwerken
- Onlinebanking- und Bezahldienste
- Onlineshops und Kundenkonten
- Daten in Clouds oder auf lokalen Speichern
- Abonnements und Mitgliedschaften (z.B. Streamingdienste)
- Urheberrechtlich geschützte Werke, wie Texte, Fotos oder Videos
- Kryptowährungen, digitale Wallets und Online-Verträge
- Anders als beim klassischen Nachlass (Immobilien, Bargeld, physische Gegenstände) stellt der digitale Nachlass Erbinnen und Erben häufig vor große technische, rechtliche und auch emotionale Herausforderungen.
Rechtliche Grundlagen der digitalen Vererbung
Nach deutschem Erbrecht geht mit dem Tod einer Person deren gesamtes Vermögen auf die Erbinnen und Erben über. Das gilt gemäß der Universalsukzession (§ 1922 BGB) auch für den digitalen Nachlass. Dazu gehören sowohl digitale Vermögenswerte als auch Vertragsverhältnisse, Nutzungsrechte und persönliche Daten.
Unproblematisch ist dies, wenn der digitale Nachlass, etwa auf einem USB-Stick oder einer Festplatte, physisch vorhanden und leicht zugänglich ist. Schwieriger wird es, wenn sich die Daten nur online befinden, etwa in Cloud-Diensten, oder durch unbekannte Passwörter geschützt sind.
Viele digitale Dienste, insbesondere aus dem Ausland, regeln in ihren AGB, dass Kontozugänge oder Daten nicht auf Dritte übertragbar sind. Dies kann den Zugang für Erbinnen und Erben erheblich erschweren oder sogar verhindern. Hinzu kommt, dass oft ausländisches Recht Anwendung findet und der Gerichtsstand außerhalb Europas liegt (z. B. USA oder China), was die gerichtliche Durchsetzung zusätzlich erschwert.
Trotz dieser Hürden gilt grundsätzlich: Digitale Vermögenswerte und Konten sind vererbbar. Der Zugang dazu kann aber praktisch nur gewährleistet werden, wenn der Erblasser oder die Erblasserin rechtzeitig vorsorgt.
Vorsorge für den digitalen Nachlass
Damit der digitale Nachlass nicht im Datennebel verschwindet, sollten Erblasserinnen und Erblasser schon zu Lebzeiten einige konkrete Maßnahmen ergreifen:
- Speicherung wichtiger Daten auf physischen Medien wie USB-Sticks, externen Festplatten oder dem Computer
- Dokumentation relevanter Zugangsdaten (Passwörter, PINs, Zwei-Faktor-Authentifizierungen)
- Sichere Hinterlegung dieser Informationen, z. B. in einem Passwort-Manager oder beim Notariat
- Prüfung von Cloud-Verträgen auf Zugriffsrechte von Erbinnen und Erben
- Wechsel des Anbieters, wenn keine Zugriffsmöglichkeit vorgesehen ist
- Regelmäßige Aktualisierung der Zugangsdaten und getroffenen Regelungen
- Beauftragung eines speziell geschulten Testamentsvollstreckers oder einer Testamentsvollstreckerin, um den digitalen Nachlass professionell zu verwalten
- Nutzung von Nachlassdiensten, die auf die Verwaltung digitaler Konten im Todesfall spezialisiert sind
Ein zentraler Schritt in der Vorsorge für den digitalen Nachlass ist insbesondere das Anlegen einer Übersicht über alle relevanten Online-Konten, Zugänge und Passwörter. Diese Informationen sollten gut dokumentiert und sicher verwahrt werden, etwa durch die Nutzung eines Passwort-Managers oder durch die Hinterlegung bei einer Notarin, einem Notar oder einer vertrauten Person. Auch Hinweise auf genutzte Geräte wie Laptops, Smartphones oder externe Festplatten sind sinnvoll, da viele Daten lokal gespeichert sein können und ohne entsprechenden Zugang nicht wiederhergestellt werden können.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten klare Willenserklärungen zum Umgang mit digitalen Inhalten abzugeben. Erblasserinnen und Erblasser sollten etwa festlegen, ob E-Mail-Konten gelöscht oder an bestimmte Personen übergeben werden sollen, was mit Social-Media-Profilen geschehen soll, ob persönliche Fotos und Dateien weitergegeben werden dürfen oder ob laufende Abonnements und Online-Verträge sofort beendet werden sollen. Solche Vorgaben helfen Erbinnen und Erben dabei, im Sinne der verstorbenen Person zu handeln und unnötige Unsicherheit zu vermeiden.
Diese Maßnahmen helfen dabei, den digitalen Nachlass zu sichern und den Angehörigen eine geordnete und rechtssichere Nachlassabwicklung zu ermöglichen.
Fazit: Rechtzeitig auch den digitalen Nachlass regeln!
Der digitale Nachlass ist längst ein fester Bestandteil moderner Nachlassplanung. Wer vorsorgt, erspart Angehörigen im Ernstfall viel Mühe, Unsicherheit und womöglich rechtliche Probleme. Schon einfache Maßnahmen, wie das Erstellen einer Übersicht oder das Festlegen von Wünschen zur Kontoverwaltung, schaffen Klarheit.