Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wo und wie das Testament aufbewahrt werden muss.
- Zu empfehlen ist die Hinterlegung des Testaments beim zuständigen Nachlassgericht.
- Die amtliche Verwahrung hat den Vorteil, dass die Auffindbarkeit sichergestellt ist und das Testament nach dem Tod unmittelbar eröffnet wird.
- Die Gebühr für die amtliche Verwahrung beträgt einheitlich 75 Euro.
- Auch bei einem Umzug bleibt das Testament sicher verwahrt.
Warum ist es wichtig, wo ich mein Testament aufbewahre?
Ein Testament ist eine unkomplizierte Möglichkeit, über den Nachlass zu verfügen. Allerdings kann ein handschriftliches Testament existieren, ohne dass jemand davon weiß. Dies kann verschiedene problematische Folgen haben: Die Erben könnten das Testament nach dem Tod nicht finden, wodurch der letzte Wille nicht berücksichtigt würde. Oder das Testament taucht erst später auf, nachdem der Nachlass bereits verteilt wurde. Zwar ändert eine bereits erfolgte Verteilung nichts an der Gültigkeit eines später gefundenen Testaments, aber die nachträgliche Durchsetzung ist oft mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Zudem besteht die Gefahr der Verfälschung oder Vernichtung, wenn das Testament an einem allgemein zugänglichen Ort aufbewahrt wird.
Wo kann ich mein Testament aufbewahren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Aufbewahrung:
- Beim zuständigen Nachlassgericht (amtliche Verwahrung)
- Bei einem Notar
- Bei einer Bank
- Bei einer Vertrauensperson
- Zu Hause
Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht wird jedoch besonders empfohlen. Der große Vorteil ist, dass das Gericht automatisch vom Todesfall erfährt und das Testament dann unmittelbar eröffnet. Der Erblasser hat so die Gewissheit, dass sein Testament nicht in Vergessenheit gerät. Den Erben wird zudem die möglicherweise schwierige Suche nach dem Testament erspart. Die sichere Verwahrung verhindert außerdem jede unbefugte Veränderung oder Vernichtung des Dokuments.
Was bedeutet „amtliche Verwahrung“ eines Testaments?
Die amtliche Verwahrung – auch Hinterlegung genannt – bedeutet die sichere Aufbewahrung des Testaments beim zuständigen Nachlassgericht. Diese spezielle Form der Aufbewahrung bietet wichtige Vorteile für die Durchsetzung des letzten Willens.:
- Sicherheit vor Verlust und Zerstörung. Das Testament ist geschützt vor Feuer, Wasser, Diebstahl oder ungewolltem Vernichten.
- Schutz vor Manipulation: Nachträglichen Änderungen oder Fälschungen durch Dritte sind nicht möglich.
- Automatische Eröffnung: Das Nachlassgericht öffnet und verkündet das Testament nach dem Tod von Amts wegen.
- Auffindbarkeit garantiert: Gefahr, dass das Testament unentdeckt bleibt oder absichtlich verschwindet, ist ausgeräumt.
- Eintragung ins Testamentsregister: Das Zentrale Testamentsregister bietet zusätzliche Sicherheit.
Wie funktioniert die amtliche Verwahrung?
Das Testament kann beim Nachlassgericht entweder offen oder in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Die Übergabe kann persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Bei der persönlichen Abgabe ist ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.
Die bundesweit einheitliche Gebühr für die amtliche Verwahrung beträgt 75 Euro. Diese einmalige Gebühr deckt die gesamte Aufbewahrungsdauer ab, unabhängig davon wie lange das Testament verwahrt wird. Zusätzliche Sicherheit bietet die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Hierfür fallen einmalig 12,50 Euro an Zusatzkosten an.
Was passiert bei einem Umzug?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss das Testament nicht neu hinterlegt werden. Es bleibt sicher beim ursprünglichen Nachlassgericht verwahrt. Sie sollten lediglich Ihre neue Adresse mitteilen, damit Sie bei Bedarf kontaktiert werden können.
Das Nachlassgericht prüft bei der Hinterlegung nicht die inhaltlichen Anforderungen an das Testament. Nutzen Sie daher unseren Testamentgenerator, um ein formgültiges Testament zu erstellen.
Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht ist zwar freiwillig, aber sehr zu empfehlen. Sie garantiert, dass das Testament nach dem Tod gefunden und der letzte Wille zuverlässig umgesetzt wird. Die Gebühr von 75 Euro und gegebenenfalls zusätzlichen 12,50 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister ist dabei eine sinnvolle Investition in die Rechtssicherheit.