Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Testament ist ein wichtiges rechtliches Dokument, mit dem Sie regeln, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll.
- Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge: § 1924 BGB.
- Für ein gültiges Testament müssen Sie volljährig und urteilsfähig sein. Minderjährige können ein Testament nur notariell errichten.
- Sie haben drei Möglichkeiten ein Testament zu errichten: eigenhändig geschrieben, notariell beurkundet oder in Notfällen mündlich (Nottestament).
- Das Testament muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, sonst kann es angefochten werden.
- Bestimmte Personen wie Kinder und Ehepartner haben einen gesetzlich geschützten Pflichtteil, der nur in Ausnahmefällen entzogen werden kann.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für ein Testament?
Ein Testament (auch als „letztwillige Verfügung“ bezeichnet) ist ein Dokument von großer rechtlicher und tatsächlicher Bedeutung. Der Erblasser legt darin fest, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Diese Entscheidungen können zu Lebzeiten jederzeit durch ein neues Testament geändert oder aufgehoben werden. Nach dem Tod sind sie jedoch endgültig und können nur noch durch Verträge oder Klagen zwischen den Begünstigten geändert werden.
Zum Schutz aller Beteiligten stellt das deutsche Erbrecht in dreierlei Hinsicht Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Testaments auf: diese betreffen die Person des Erblassers, die Form des Testaments und seinen Inhalt.
Persönliche Voraussetzungen für die Testamentserrichtung
Um ein Testament gültig verfassen zu können, muss man volljährig und urteilsfähig sein. Minderjährige Personen können ein Testament nur bei einem Notar errichten. Die Urteilsfähigkeit ist dabei besonders wichtig – sie bedeutet, dass man vernunftgemäß handeln und die Folgen des eigenen Handelns einschätzen kann. Diese Fähigkeit wird grundsätzlich als gegeben angenommen, kann aber vorübergehend (z.B. durch Alkohol oder Medikamente) oder dauerhaft (z.B. durch psychische oder neurologische Erkrankungen wie Demenz) eingeschränkt sein. Bei Zweifeln an der Urteilsfähigkeit können medizinische und rechtliche Gutachten Klarheit schaffen.
Die Testierfähigkeit (Fähigkeit ein Testament zu errichten) ist zu unterscheiden von der Erbfähigkeit (Fähigkeit zu erben). Erben kann grundsätzlich jeder, der nicht gesetzlich davon ausgeschlossen ist, etwa wegen Erbunwürdigkeit.
Formvorschriften für das Testament
Es gibt drei Möglichkeiten, ein gültiges Testament zu errichten:
Das eigenhändige Testament ist die einfachste und häufigste Form. Es muss vollständig handgeschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Fehlt die eigenhändige Schrift oder die Unterschrift, ist das Testament anfechtbar. Ein fehlendes Datum ist weniger problematisch, solange sich der Zeitpunkt der Errichtung anders nachweisen lässt.
Sicherer, aber auch teurer, ist das notarielle Testament. Ein notarielles Testament (§ 2232 BGB) wird von einem Notar beurkundet und bietet mehrere Vorteile gegenüber einem eigenhändigen Testament. Es stellt sicher, dass der letzte Wille rechtssicher formuliert und vor Anfechtungen geschützt ist. Zudem wird es beim Nachlassgericht hinterlegt, wodurch das Risiko des Verlusts oder der Fälschung minimiert wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Erbschein oft entbehrlich wird (§ 35 GBO), da das notarielle Testament als Nachweis der Erbfolge genügt. Die Beurkundung durch den Notar kann außerdem rechtliche Unsicherheiten vermeiden, da dieser über die Formulierungen und erbrechtlichen Folgen aufklärt.
Ein Nottestament (§§ 2249–2252 BGB) ermöglicht es, in außergewöhnlichen Situationen ein Testament ohne Notar zu errichten. Es kann vor drei Zeugen (Drei-Zeugen-Testament) oder vor einem Bürgermeister (Ortsgerichtstestament) erklärt werden, wenn unmittelbare Lebensgefahr besteht. Ein solches Testament ist jedoch nur kurzzeitig gültig und verliert nach drei Monaten seine Wirkung, wenn der Erblasser noch lebt.
Inhaltliche Anforderungen und Beschränkungen
Auch inhaltlich gibt es gesetzliche Grenzen für Testamente. Die wichtigste ist das Pflichtteilsrecht: Bestimmte nahe Verwandte – Kinder und Ehepartner – haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass (den Pflichtteil). Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils und kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden:
- Bei einer Enterbung aus schwerwiegenden Gründen
- Durch einen notariellen Erbverzichtsvertrag mit dem Pflichtteilsberechtigten
Daneben gibt es weitere inhaltliche Schranken: Der Erblasser kann nur über Vermögenswerte verfügen, die ihm tatsächlich gehören. Auch dürfen keine unmöglichen oder rechtswidrigen Auflagen gemacht werden.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Anforderungen
Ein Testament ist nur wirksam, wenn es allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Allerdings wird ein fehlerhaftes Testament nicht automatisch unwirksam – es muss erfolgreich angefochten werden. Geschieht dies nicht, kann auch ein fehlerhaftes Testament seine Wirkung entfalten.
Die Nichtigkeit eines Testaments, die von Amts wegen beachtet wird, kommt nur bei schwersten Mängeln vor, etwa wenn sich die Herkunft des Testaments gar nicht feststellen lässt.
Wer sicher gehen will, sollte sich bei der Testamentserrichtung juristisch beraten lassen. Unser Testamentgenerator kann dabei eine erste Hilfe sein – wie Sie ihn nutzen können, erfahren Sie im zweiten Teil dieses Beitrags. Bei umfangreichen Nachlässen sowie rechtlich komplexen Familienkonstellationen sollte ein Fachanwalt oder ein Notar hinzugezogen werden.