Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem gemeinschaftlichen Testament?

Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag greift automatisch die gesetzliche Erbfolge – selbst bei Ehepaaren. Doch ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag ermöglicht eine gezielte Nachlassregelung. Welche Vor- und Nachteile beide Varianten haben und wann welche Form sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzliche Erbfolge: Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Bindungswirkung: Ein Erbvertrag ist verbindlich, ein gemeinschaftliches Testament oft widerrufbar.
  • Form: Ein Erbvertrag erfordert notarielle Beurkundung, ein gemeinschaftliches Testament kann handschriftlich verfasst werden.
  • Personenkreis: Ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten, ein Erbvertrag steht allen offen.
  • Inhalt: Beide regeln Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen, das gemeinschaftliche Testament oft als „Berliner Testament“ (interner LINK).
  • Widerruf: Ein Erbvertrag ist nur gemeinsam aufhebbar, ein gemeinschaftliches Testament oft einfacher zu ändern.

Wer seinen Nachlass gemeinsam mit anderen regeln möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Allerdings ist stets ein aktives Handeln erforderlich. Denn: Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben dann nach festen Quoten, was nicht immer den eigenen Wünschen entspricht. Ein gemeinschaftliches Testament ist nur Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern möglich. Es erlaubt insbesondere die gegenseitige Erbeinsetzung und kann oft handschriftlich verfasst werden. Eine beliebte Form ist das „Berliner Testament“. Ein Erbvertrag steht allen offen, die eine verbindliche Regelung treffen möchten. Er muss notariell beurkundet werden und bindet alle Vertragsparteien. Änderungen sind nur gemeinsam oder unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche Variante die beste ist, hängt von der individuellen Situation ab. Im folgenden erfahren Sie, was die Vor- und Nachteile beziehungsweise die Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament sind.

Das gemeinschaftliche Testament

Ein gemeinschaftliches Testament ermöglicht Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln. Besonders beliebt ist das „Berliner Testament“, bei dem sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen. Die Vorteile bestehen in der einfachen Erstellung sowie Absicherung des überlebenden Partners. Der Nachteil liegt darin, dass das gemeinschaftliche Testament eine hohe Bindungswirkung hat, was spätere Änderungen erschwert.

Worauf ist beim Erstellen eines gemeinschaftlichen Testaments zu achten?

Beim Erstellen eines gemeinschaftlichen Testaments müssen bestimmte Formalien eingehalten werden. Damit es wirksam ist, muss es entweder vollständig handschriftlich von einem Partner verfasst und von beiden unterschrieben werden oder notariell beurkundet sein. Eine klare und eindeutige Formulierung der Erbfolge verhindert spätere Streitigkeiten. Dies gilt besonders bei einer Schlusserbeneinsetzung. Das bedeutet: Der Erblasser setzt zunächst eine Person als Alleinerben ein, bestimmt jedoch für den späteren Tod des Alleinerben eine weitere Person als Erben.

Wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod eines Partners bindend sein. Diese gegenseitig abhängigen Verfügungen, wie sie oft im Berliner Testament vorkommen, erschweren spätere Änderungen. Wer sich Flexibilität bewahren möchte, kann eine Öffnungsklausel einfügen. Eine Öffnungsklausel erlaubt dem überlebenden Partner, bestimmte Änderungen am Testament vorzunehmen. Eine juristische Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.

Vor- und Nachteile eines gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemeinschaftliches Testament bietet Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern eine einfache Möglichkeit, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln. Einer der größten Vorteile ist die gegenseitige Absicherung, insbesondere beim Berliner Testament, bei dem der überlebende Partner zunächst Alleinerbe wird. Es kann eigenhändig ohne notarielle Beurkundung erstellt werden, was Kosten spart. Die klare Regelung der Erbfolge verhindert Streit unter den Erben und gibt Sicherheit.

Nach dem Tod eines Partners kann das Testament für den Überlebenden bindend sein. Die bedeutet, dass Änderungen oder Anpassungen nur eingeschränkt möglich sind. Dies kann problematisch werden, wenn sich familiäre oder finanzielle Verhältnisse ändern. In solchen Fällen bietet ein Erbvertrag oder ein individuelles Testament mehr Flexibilität.

Typischer Anwendungsfall für ein gemeinschaftliches Testament

Beispiel: Ein gemeinschaftliches Testament eignet sich besonders für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die ihren Nachlass gemeinsam regeln möchten, wie in dieser Familienkonstellation:

Hans und Marie Schmidt sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder, Paul (16 Jahre) und Sophie (12 Jahre). Hans hat aus einer früheren Beziehung einen Sohn, Tobias (22 Jahre), der aber bereits finanziell unabhängig ist.

Hans und Marie möchten, dass im Todesfall eines Partners der überlebende Ehepartner zunächst alles erbt. Die gemeinsamen Kinder sollen erst dann erben, wenn der überlebende Elternteil ebenfalls verstorben ist. Tobias soll aufgrund seiner finanziellen Selbstständigkeit nicht berücksichtigt werden. Sein Pflichtteilsanspruch bleibt selbstverständlich erhalten.

Für diese Familie ist ein gemeinschaftliches Testament besonders sinnvoll, um die Erbfolge klar zu regeln und den überlebenden Partner finanziell abzusichern, während die Kinder erst später erben, wenn beide Eltern verstorben sind.

Der Erbvertrag

Ein Erbvertrag ermöglicht es, die Erbfolge verbindlich zu regeln und bindet alle Vertragsparteien. Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag notariell beurkundet und kann nicht einseitig geändert werden. Die Vorteile liegen in der rechtlichen Sicherheit und Klarheit, da alle Vereinbarungen im Voraus festgelegt werden. Der Nachteil ist die geringere Flexibilität. Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Parteien möglich, und er muss notariell beurkundet werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

Wie und von wem wird ein Erbvertrag erstellt?

Ein Erbvertrag wird zwingend in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen. Der Notar setzt den Vertrag auf und klärt die Parteien über die rechtlichen Folgen auf. Der Erbvertrag kann von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person abgeschlossen werden, unabhängig vom Familienstand. Das bedeutet, dass ein Erbvertrag auch zwischen nicht verheirateten Personen möglich ist. Die Vertragspartner vereinbaren darin verbindliche Erbfolgeregelungen, die nach dem Tod der Vertragsparteien wirksam werden. Eine Änderung oder Aufhebung ist nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich, was den Vertrag im Vergleich zu einem Testament bindender macht.

Vor- und Nachteile eines Erbvertrags

Ein Erbvertrag bietet hohe rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit der getroffenen Vereinbarungen. Da der Vertrag notariell beurkundet werden muss, ist er vor möglichen Anfechtungen gut geschützt, und die Erben können sich auf die festgelegte Erbfolge verlassen. Ein weiterer Vorteil: Der Erbvertrag kann auch Vermächtnisse und Auflagen enthalten, die nicht so einfach widerrufen oder geändert werden können, was für klare Verhältnisse sorgt.

Der Nachteil: Dem Erbvertrag fehlt die Flexibilität, die ein Testament bietet. Änderungen sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Bei neuen Lebenssituationen, wie Scheidung oder geänderten Vermögensverhältnissen, müssen alle Vertragspartner einer Anpassung zustimmen. Zudem entstehen durch die notarielle Beurkundung zusätzliche Kosten, die beim einfachen Testament entfallen.

Typischer Anwendungsfall für einen Erbvertrag

Beispiel: Maria (50 Jahre) ist geschieden und lebt mit ihrem neuen Lebenspartner Thomas (55 Jahre) zusammen. Aus ihrer ersten Ehe hat sie zwei Kinder, Laura (28 Jahre) und Max (24 Jahre), die beide unabhängig leben. Thomas hat aus einer früheren Beziehung ebenfalls ein Kind, Anna (30 Jahre), die gut mit Marias Kindern auskommt.

Maria und Thomas möchten sicherstellen, dass im Todesfall eines Partners der überlebende Partner zunächst alles erbt, aber nach dem Tod des überlebenden Partners die Kinder beider Seiten erben. Ein Erbvertrag ist für sie sinnvoll, da er eine verbindliche Regelung bietet, die sie und ihre Kinder rechtlich absichert. So kann verhindert werden, dass das Erbe ungewollt an Dritte geht, und die Kinder wissen im Voraus, wie der Nachlass verteilt wird. Ein solcher Erbvertrag gibt allen Familienmitgliedern Klarheit und schützt die Interessen aller Beteiligten.

Fazit

Das gemeinschaftliche Testament bietet Ehepartnern eine einfache Möglichkeit, ihren Nachlass zu regeln, ist jedoch weniger flexibel und kann nach dem ersten Erbfall bindend sein. Der Erbvertrag ist verbindlicher, erfordert jedoch notarielle Beurkundung und bindet alle Parteien dauerhaft. Der Erbvertrag kann auch von nicht verheirateten oder nicht verpartnerten Personen abgeschlossen werden. „Verpartnert“ bedeutet hier, dass Personen eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen sind. Beide Instrumente bieten rechtliche Sicherheit, unterscheiden sich jedoch in Flexibilität, Personenkreis und Änderungsmöglichkeiten.

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